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VG Augsburg, 11.02.2008 - Au 5 K 06.929 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Verpflichtungsklage; Vorbescheid; kerngebietstypische Spielhalle im Gewerbegebiet unzulässig; Funktionslosigkeit des Bebauungsplans; Feststellungsklage; Fehlen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 28.07.1988 - 4 B 119.88
Baurecht - Gewerbegebiet - Mischgebiet - Vergnügungsstätte - Spielhalle - …
Auszug aus VG Augsburg, 11.02.2008 - Au 5 K 06.929
Mithin ist jedenfalls die Errichtung einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte als mit der Zweckbestimmung eines Gewerbegebietes nicht vereinbar anzusehen (vgl. BVerwG vom 28.7.1988 a.a.O.).Eine Spielothek mit 105 qm Nutzfläche für drei Billardtische und sieben Geldspielgeräten stellt nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Oktober 2000 (BayVBl 2001, 723) ebenso keine kerngebietstypische Vergnügungsstätte dar, wohingegen für eine Spielhalle mit einer Fläche von 127 qm bereits eine kerngebietstypische Nutzung bejaht wurde (vgl. VGH BW vom 2.11.1006 Az. 8 S 1891/05), ebenso wie bei einer Spielhalle mit einer Nutzfläche von 200 qm (vgl. BVerwG vom 28.7.1988 ZfBR 1988, 277).
- BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79
Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar
Auszug aus VG Augsburg, 11.02.2008 - Au 5 K 06.929
Nach gefestigter Rechtsprechung sind aber nur nichtkerngebietstypische Vergnügungsstätten zulässig (st. Rspr. vgl. BVerwG vom 25.11.1983 BVerwGE 68, 207). - BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 31.83
Zulässigkeit der Sprungrevision; Vergnügungsstätte
Auszug aus VG Augsburg, 11.02.2008 - Au 5 K 06.929
Dabei kommt nach der Rechtsprechung vor allem der Größe der Nutzfläche der Spielhalle bei der Beurteilung eine maßgebende Bedeutung zu (vgl. BVerwG vom 21.2.1986 NVwZ 1986, 643).
- BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85
Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung; …
Auszug aus VG Augsburg, 11.02.2008 - Au 5 K 06.929
Maßgebend für die Bestimmung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit ist grundsätzlich die Baunutzungsverordnung in der Fassung, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gilt (vgl. BVerwG vom 5.12.1986 BVerwGE 75, 262). - BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89
Genehmigung von Spielhallen
Auszug aus VG Augsburg, 11.02.2008 - Au 5 K 06.929
Typisch für Kerngebiete ist eine Vergnügungsstätte dann, wenn sie als zentraler Dienstleistungsbetrieb einen größeren Einzugsbereich besitzt und für ein größeres und allgemeines Publikum erreichbar ist oder jedenfalls erreichbar sein soll (vgl. BVerwG vom 18.5.1990 ZfBR 1990, 245). - BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97
Bauplanungsrecht - Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung, …
Auszug aus VG Augsburg, 11.02.2008 - Au 5 K 06.929
Das setzt aber voraus, dass die Festsetzung unabhängig davon, ob sie punktuell durchsetzbar ist, bei einer auf den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans bezogenen Betrachtung die Fähigkeit verloren hat, die städtebauliche Entwicklung noch in eine bestimmte Richtung zu steuern (vgl. BVerwG vom 17.2.1997 NVwZ-RR 1997, 512). - BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97
Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit, …
Auszug aus VG Augsburg, 11.02.2008 - Au 5 K 06.929
Erst wenn die tatsächlichen Verhältnisse vom Planinhalt so massiv und offenkundig abweichen, dass der Bebauungsplan insoweit seine städtebauliche Gestaltungsfunktion unmöglich mehr erfüllen kann, kann von einer Funktionslosigkeit die Rede sein (vgl. BVerwG vom 3.12.1998 BauR 1999, 601; BVerwG vom 23.1.2003 BauR 2003, 838). - BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03
Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage …
Auszug aus VG Augsburg, 11.02.2008 - Au 5 K 06.929
Dies wäre nur dann der Fall, wenn in der tatsächlichen Entwicklung ein Zustand eingetreten wäre, der eine Verwirklichung der festgesetzten Ziele des Bebauungsplans auf unabsehbare Zeit ausschlösse und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hätte, der einem etwa in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nähme (vgl. BVerwG vom 28.4.2004 NVwZ 2004, 1244). - VGH Baden-Württemberg, 02.11.2006 - 8 S 1891/05
Unzulässigkeit einer kerngebietstypischen Spielhalle im Mischgebiet
Auszug aus VG Augsburg, 11.02.2008 - Au 5 K 06.929
Eine Spielothek mit 105 qm Nutzfläche für drei Billardtische und sieben Geldspielgeräten stellt nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Oktober 2000 (BayVBl 2001, 723) ebenso keine kerngebietstypische Vergnügungsstätte dar, wohingegen für eine Spielhalle mit einer Fläche von 127 qm bereits eine kerngebietstypische Nutzung bejaht wurde (vgl. VGH BW vom 2.11.1006 Az. 8 S 1891/05), ebenso wie bei einer Spielhalle mit einer Nutzfläche von 200 qm (vgl. BVerwG vom 28.7.1988 ZfBR 1988, 277). - VGH Bayern, 19.10.2000 - 2 B 98.2222
Bauleitplanung: Grenzen eines Anschlussbebauungsplans für Mischgebiete nach altem …
Auszug aus VG Augsburg, 11.02.2008 - Au 5 K 06.929
Eine Spielothek mit 105 qm Nutzfläche für drei Billardtische und sieben Geldspielgeräten stellt nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Oktober 2000 (BayVBl 2001, 723) ebenso keine kerngebietstypische Vergnügungsstätte dar, wohingegen für eine Spielhalle mit einer Fläche von 127 qm bereits eine kerngebietstypische Nutzung bejaht wurde (vgl. VGH BW vom 2.11.1006 Az. 8 S 1891/05), ebenso wie bei einer Spielhalle mit einer Nutzfläche von 200 qm (vgl. BVerwG vom 28.7.1988 ZfBR 1988, 277). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.1992 - 11 B 3495/92
Öffentlich- rechtliches Nachbarstreitverfahren ; Stillegung; Gerichtliche …
- VG Würzburg, 13.11.2008 - W 5 K 08.927
Stadt Würzburg; Sonderbau; kerngebietstypische Spielhalle; faktisches …
Dem Besucher erscheint somit der Gesamtkomplex als Einheit, was für eine einheitliche bauordnungsrechtliche Betrachtung ausreicht (vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 4a BauNVO Rd.Nr. 58 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 20.08.1992, 4 C 57.89, NVwZ-RR 1993, 66), ebenso wie in den ähnlich gelagerten Fällen des VG München (U.v. 10.03.2008, M 8 K 07.2902), des VG Würzburg (U.v. 23.05.2006, W 4 K 05.1348) und des VG Augsburg (U.v. 11.02.2008, Au 5 K 06.929).